PLAN · Pflege Learn App NRW Wissensdatenbank

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Bundesgesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen.

Prüfungswissen

Bereits der Verdacht ist bei mehreren Krankheiten meldepflichtig, nicht erst die gesicherte Diagnose. Die Meldung erfolgt an das Gesundheitsamt, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen besteht eine Nachweispflicht zum Masernschutz.

MerksatzVerdacht genügt: melden, isolieren, dokumentieren.

Warum es in der Prüfung vorkommt

Meldepflichtig sind unter anderem Verdacht, Erkrankung und Tod bei Masern, Meningokokken-Meningitis, Tuberkulose, Cholera, Diphtherie sowie gehäufte nosokomiale Infektionen.

Häufige Prüfungsfragen zu Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Ab wann besteht bei vielen Krankheiten bereits Meldepflicht?
Schon bei begründetem Verdacht
An welche Behörde wird gemeldet?
An das zuständige Gesundheitsamt
Ab wann besteht Meldepflicht und an wen wird gemeldet?
Bereits der Verdacht ist bei mehreren Krankheiten meldepflichtig, nicht erst die gesicherte Diagnose. Die Meldung erfolgt an das Gesundheitsamt, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
In der App vollständig enthalten: Aufbau · Pflegeschwerpunkt · Klinische Relevanz · 2 Prüfungsfragen mit Erklärung.
„Infektionsschutzgesetz (IfSG)" vollständig in der App lernen

Über 2.000 Prüfungsfragen · 429 Lerneinheiten · 159 Krankheitsbilder · 92 Fallbeispiele – 7 Tage kostenlos.

Quelle: PflBG; PflAPrV; BGB; SGB V und XI · Stand: 21.07.2026 · Fachlich geprüft: Jessica Schenkelberger, Krankenschwester Intensivpflege, 21.07.2026

Weitere Lerneinheiten aus Recht & Dokumentation

Alle Lerneinheiten in Recht & Dokumentation ansehen →