Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille
Schriftliche Festlegung einer einwilligungsfähigen Person, ob sie in bestimmte künftige Untersuchungen oder Behandlungen einwilligt oder diese ablehnt.
Prüfungswissen
Eine wirksame Patientenverfügung ist bindend und muss nicht vom Gericht genehmigt werden, wenn Arzt und Vertreter über die Auslegung einig sind. Eine ablehnende Verfügung ist auch dann zu beachten, wenn die Behandlung lebenserhaltend wäre.
MerksatzDer Wille des Patienten zählt, nicht der Wunsch der Angehörigen.
Warum es in der Prüfung vorkommt
Trifft die Verfügung nicht zu oder existiert keine, ist der mutmaßliche Wille zu ermitteln: frühere mündliche und schriftliche Äußerungen, Wertvorstellungen, religiöse Überzeugungen, im Gespräch mit Angehörigen und …
Häufige Prüfungsfragen zu Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille
Was gilt für eine wirksame und zutreffende Patientenverfügung?
Sie ist unmittelbar bindend
Wonach wird entschieden, wenn keine Verfügung vorliegt?
Nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten
Was gilt, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Eine wirksame Patientenverfügung ist bindend und muss nicht vom Gericht genehmigt werden, wenn Arzt und Vertreter über die Auslegung einig sind.
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Quelle: PflBG; PflAPrV; BGB; SGB V und XI · Stand: 21.07.2026 · Fachlich geprüft: Jessica Schenkelberger, Krankenschwester Intensivpflege, 21.07.2026