Medizinprodukte und Betreiberverordnung
Rechtliche Vorgaben für den sicheren Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten wie Infusionspumpen, Beatmungsgeräten und Defibrillatoren.
Prüfungswissen
Medizinprodukte dürfen nur von eingewiesenen Personen angewendet werden, die Einweisung ist zu dokumentieren. Nach einem Vorkommnis wird das Gerät im Ist-Zustand gesichert und gemeldet.
MerksatzOhne Einweisung keine Anwendung. Defektes Gerät sichern, nicht reparieren.
Warum es in der Prüfung vorkommt
Wer ein Gerät ohne dokumentierte Einweisung anwendet, handelt pflichtwidrig und haftet bei Schäden persönlich mit.
Häufige Prüfungsfragen zu Medizinprodukte und Betreiberverordnung
Wer darf ein Medizinprodukt anwenden?
Nur wer nachweislich eingewiesen wurde
Was ist nach einem Vorkommnis mit Personenschaden zu tun?
Gerät unverändert sichern, kennzeichnen und melden
Was ist nach einem Zwischenfall mit einem Medizinprodukt zu tun?
Medizinprodukte dürfen nur von eingewiesenen Personen angewendet werden, die Einweisung ist zu dokumentieren. Nach einem Vorkommnis wird das Gerät im Ist-Zustand gesichert und gemeldet.
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Quelle: PflBG; PflAPrV; BGB; SGB V und XI · Stand: 21.07.2026 · Fachlich geprüft: Jessica Schenkelberger, Krankenschwester Intensivpflege, 21.07.2026